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  • AutorenbildFelix Diehlmann

Neue EU-weite Drohnenverordnung aktiv

Aktualisiert: 2. Aug. 2021

Als ich Anfang 2018 in Düsseldorf war, um meinen gewerblichen Drohnen-Kenntnisnachweis zu machen, war eine der ersten Infos, die uns der Trainer mitgegeben hat, dass die EU bereits eine neue, einheitliche Drohnenverordnung plant.


Knapp zwei Jahre hat es nun gedauert, bis diese fertig ausgearbeitet war und "live" ging - EU-weit zum 01.01.2021.


Keine Sorge - es gibt ein paar Übergangsfristen. In Deutschland ist beispielsweise die Registrierungspflicht bis April aufgehoben, ihr habt also noch Zeit, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen. Vieles ging/ geht auch erst seit dem 31.12.2020.


Ganz kurz gefasst, was hat sich verändert?

- Die maximale Flughöhe beträgt nun im uneingeschränkten Luftraum 120 statt 100 Meter über Grund

- Wer in der Nähe von Wohngebieten (oder in Wohngebieten) fliegen möchte, darf das nur noch mit einer Drohne < 250g ohne Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z.B. Kamera; A1/A3 Schein benötigt) oder, wenn der "große" Kenntnisnachweis "A2" vorliegt, auch bis zu 4 Kg mit Kamera

- Jeder Pilot muss sich als solcher Registrieren. Kein Hexenwerk - das ganze funktioniert unkompliziert über eine Seite des LBA (Luftfahrt-Bundesamt)

- Jede Drohne muss registriert werden (Seite des LBA)

- Die Regelungen gelten nun einheitlich in der gesamten EU

- Versicherungspflicht bleibt bestehen

- Anstatt der feuerfesten Plakette reicht nun ein Aufkleber mit der Registrierungsnummer (e-ID) der Drohne, angebracht an der Drohne.


Was ist mit Sonderfällen/ Aufstiegsgenehmigungen

Die oben gezeigte Zusammenfassung richtet sich an alle "Otto-Normal-Pilot_innen". Wer über Menschenansammlungen fliegen muss/ möchte, FPV-Flug betreibt oder sonstige "Sonderthemen" bedienen möchte, fällt nicht in die "OPEN", sondern die "SPECIFIC" Kategorie. Hierzu wird es einzelne Szenarien geben (vmtl. z.B. Flug in der Dunkelheit, Flug nahe Menschenansammlungen,...), für die sich ein Pilot qualifizieren kann. Ab wann, ab wo und wie? Das steht alles noch nicht fest! Auch für allgemeine Aufstiegsgenehmigungen gibt es Übergangsfristen, abhängig vom Bundesland. In den meisten Fällen gelten Aufstiegsgenehmigungen/ Sondergenehmigungen bis Ende 2021.


Kann ich einen bestehenden Kenntnisnachweis umschreiben lassen?

Ja, würde ich aber nicht empfehlen. Warum? Zunächst geht das Erst ab Ende des Kalenderjahres --> Wartezeit. Darüber hinaus wäre die Umschreibung auch "nur" 2 Jahre gültig - neue Nachweise gelten 5 Jahre. Und zu guter Letzt müsst ihr Euch so oder so mit der neuen Drohnenverordnung beschäftigen. Wenn ihr das tut, sind auch die neuen Kenntnisnachweise kein Problem!


Wo kann man die Kenntnisnachweise ablegen?

Den A1/A3-Schein kann man ausschließlich direkt online beim Luftfahrt-Bundesamt ablegen. Ich biete gerne Trainings an, falls offene Rückfragen auftreten, oder das Thema "Drohnen" für Euch gänzlich neu seien sollte. Der A1/A3 ist derzeit noch völlig kostenfrei.

Den A2-Schein kann man ausschließlich bei offiziellen, durch das Luftfahrt-Bundesamt benannten Stellen ablegen. Ich selbst bin derzeit in der Registierung eine dieser Stellen zu werden, eine weitere Übersicht findet Ihr auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamt. Ihr habt dabei die Wahl, ob ihr lediglich die Prüfung machen möchtet (das geht sowohl online als auch vor Ort) oder zuvor einen Lehrgang (online oder vor Ort) besuchen möchtet. Letzteres empfehle ich dabei ausdrücklich. Die Kosten des A2 belaufen sich bei den Meisten Anbietern auf ca. 300€ Brutto.


Welche Voraussetzungen gibt es für den A1/A3 Schein?

Keine :)


Welche Voraussetzungen gibt es für den A2 Schein?

Zuvor muss der A1/A3 Schein abgelegt werden. Dabei erhaltet ihr automatisch eine Registrierung. Sonst wird neben dem Personalausweis/ Reisepass zur Identifikation nur noch ein Nachweis benötigt, dass ihr gewisse Szenarien selbstständig trainiert habt und diese beherrscht. Für diesen Praxisnachweis gibt es einen Vordruck, den ihr ausgefüllt und unterschrieben vor der Prüfung abgeben müsst.


Ok, es gibt die Scheine, muss ich sonst noch etwas beachten?

Die Scheine stehen für Szenarien (A1 - ohne Kamera < 250g in der Nähe von Wohngebieten, A2 - mit Kamera o. >250g u. <4 Kg in der Nähe von Wohngebieten, A3 - <25 Kg u. in sicherer Distanz zu Wohngebieten). In jedem dieser Szenarien gibt es nun verschiedene Drohnenklassen, die dort fliegen dürfen. Dies ist auch Bestandteil der A1/A3 und A2 Prüfungen. Kurz gesagt:

A1: C0 und C1 // A2: C2 // A3: C3 und C4

Auf jeder Drohne, die seit dem 1.1.2021 bei der EU durch einen Hersteller angemeldet wird, wird die entsprechende Klasse aufgedruckt sein.


Soweit mal ein ganz grober Überlick. Bei weiteren Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung!


Interesse an den Prüfungen, Vorbereitungskursen oder Trainings? Schaut jetzt auf meiner Homepage www.felixdiehlmann.de vorbei und ihr könnt direkt und unkompliziert online buchen.


Guten Flug!

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